Fundtier

Fundrecht:

§§ 965-984 Bürgerliches Gesetzbuch BGB


Es besteht IMMER eine Anzeigepflicht des Finders (§ 965) und auf Wunsch der Behörde auch eine Ablieferungspflicht (§ 967), eine Zuwiderhandlung ist strafbar!



Deshalb: melden Sie unbedingt, wenn Sie ein Tier gefunden haben. Sie können dieses nicht einfach bei sich behalten, auch wenn Sie es gerne bei sich aufnehmen würden. Das ist Diebstahl! Und vielleicht sorgt sich anderswo der eigentliche Tierhalter um sein Tier. Dies gilt übrigens auch, wenn das Tier ganz offensichtlich Ausgesetzt wurde.

Was tun, wenn Sie einem herrenlosen Hund oder einer herrenlosen Katze begegnen?

Wenn Sie ein Tier finden, stellen Sie sicher, dass es sich wirklich um ein herrenloses Tier handelt, gerade bei Freigängerkatzen ist das sehr schwierig einzuschätzen. Vielleicht befindet sich diese nur auf ihrem täglichen Streifzug.

Wenn Sie sich unsicher fühlen, überprüfen Sie bitte zuerst alle möglichen Kennzeichnungen oder lassen Sie diese durch uns überprüfen.


 Unser Tierschutzhandy: 01575/1896589 (bevorzugt per WhatsApp - KEIN 24h Notruf!)

Wenn Sie das Tier nicht anfassen können:


  • dann näheren Sie sich auf keinen Fall - Sie treiben das Tier nur weiter und das löst eventuell Angst in ihm aus
  • versuchen Sie alle Merkmale zu erkennen und sich das genaue Aussehen einzuprägen oder das Tier aus der Ferne zu fotografieren
  • erstellen Sie eine Anzeige für die sozialen Netzwerke, denn gerade hier ist die Bereitschaft zu helfen sehr groß. Gerne veröffentlichen wir diese auch auf unserer Facebook-Seite und Website. Hierfür senden Sie bitte Ihre Suchanzeige per Mail an vermisst@tsv-triberg.de. Was alles in eine Fundtieranzeige gehört, finden Sie hier.
  • kontrollieren Sie Suchanzeigen aus der Umgebung: bei Facebook, in Facebookgruppen (Suchworte VERMISSTE TIERE & DEIN WOHNORT/AUFENTHALTSORT), auf Tierheimseiten o.ä.  

Wenn Sie das Tier anfassen können, überprüfen Sie:


Die Tätowierung

Mit der Tätowierung kann dem Tier recht günstig beim Tierarzt eine Kennzeichnung im Ohr gemacht werden. Dies ist meist eine Folge von Zahlen und Ziffern. Eine typische Zusammenstellung ist das Ortskennzeichen mit Jahreszahl in dem einen Ohr und das Tierarztkürzel mit Folgeziffer im anderen Ohr.

Die Steuermarke

Hunde, die zur Hundesteuer in Ihrem Wohnort angemeldet sind, erhalten eine Steuermarke mit ihrer Steuernummer. Wird ein Hund mit der Marke aufgefunden, kann darüber der Halter bei der zuständigen Stadtverwaltung ausfindig gemacht werden.

Das Halsband

Trägt das Tier ein Halsband, so ist es von weitem schon ersichtlich, dass es sich vermutlich nicht um ein herrenloses Tier handelt. Viele Tierbesitzer versehen das Halsband mit einem Namensanhänger inkl. Telefonnummer. So kann das Fundtier schnell wieder zu seinem Besitzer gebracht werden.
Achtung: Ein Halsband ist für Freigängerkatzen ungeeignet, das sie sich bei Ihren täglichen Streifzügen durch Wald & Flur daran verletzen oder strangulieren könnten!

Die Beringung

Um einen Vogel zu Kennzeichnen wählt man die Beringung. Dies ist ein kleiner Metall- oder Kunsttoffring mit einer Nummer, die man um den Fuß des Vogels legt. Nach der PsitakoseVO (wurde 2012 abgeschafft) mussten alle Papageienvögel beringt sein. Artengeschützte Vögel sind immer noch zu beringen. Mit dieser Nummer können Vögel eventuell auch bei den gängigen Tierregistern gemeldet sein.

Der Mikrochip

Eine neuere und sichere Methode ist der Mikrochiptransponder, dabei wird vom Tierarzt ein kleiner Chip unter die Haut gesetzt (meist linke Halsseite).

Aber Achtung: der Chip ist in der Regel nicht fühlbar oder sichtbar, er kann nur mit einem entsprechenden Lesegerät ausgelesen werden. Tierärzte, Tierheime und viele Tierschutzvereine besitzen so ein Lesegerät. Der Tierschutzverein Triberg und Umgebung e.V.

Mikrochips können durch uns oder in der Kleintierpraxis von Frau Hahn-Springmann in Triberg ausgelesen werden. 

Informieren Sie:


  • immer zuerst die zuständige Polizeidienststelle, Bundespolizei (zuständig für Bahnunfälle) und die Autobahnpolizei, da zwischen den jeweiligen Behörden wenig Kontakt besteht
  • das Ordnungsamt
  • die umliegenden Tierheime, Tierschutzvereine und Tierärzte ggfs. naheliegende Tierkliniken
  • das Zentrale Melderegister wie Tasso e.V. oder Findefix, das Haustierregister des deutschen Tierschutzbundes
  • Bauhöfe, die Straßenmeisterei, umliegende Bauernhöfe (hier könnte ein Hund nach Nahrung oder einen Unterschlupf suchen)
  • Ihre Nachbarschaft, Taxifahrer, Postboten und eventuell das Lokalradio 


Wichtige Telefonnummern von den oben genannten Stellen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis haben wir für Sie in einem PDF-Dokument zusammengefasst.

Dokument herunterladen

Registrieren Sie Ihr Tier!

Nur eine Nummer oder Zahl gibt noch lange nicht den Besitzer an!!! Die Besitzerdaten müssen immer irgendwo hinterlegt sein! In der Regel muss dies der Besitzer nach der Kennzeichnung selbst tun und wird nicht vom Tierarzt durchgeführt.

Es gibt viele verschiedene Tierregister, in dem man sein Tier mit der jeweiligen Kennzeichnung, meist kostenlos, registrieren kann. (Auch Tattoos und Ringe können registriert werden)

Die bekanntesten deutschen Register sind Findefix und Tasso.


Suchmaschinen für Tierregister

Andersrum können Sie sich mit den Daten der Kennzeichnung auf diesen Portalen auch auf die Suche nach Ihrem Fundtier bzw. dessen Besitzer machen.

Können Sie keine Registrierung ausfindig machen, kann es auch sein, dass das Tier z.B. in einem ausländischen Register wie Petmaxx oder Europetnet gemeldet ist. Der Besitzer befindet sich vielleicht nur im Urlaub in Deutschland oder der Hund kommt ursprünglich über eine Tierschutzorganisation aus dem Ausland und wurde nicht umgemeldet etc.

Im schlimmsten Fall wurde das Tier gechippt, dann aber nirgends registriert, was den "worst case" bei der Fundtier-Rückvermittlung darstellt.


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